Kundeninformation zum Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag (Sparerfreibetrag) beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung. Er umfasst Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Zinsen und Dividenden, sowie Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen. Damit wir ihn für unsere Kundinnen und Kunden direkt berücksichtigen können, benötigen wir einen Freistellungsauftrag.
Für eine eventuell gewünschte ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erforderlich. Gemäß § 43a Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG können zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner, die gegenüber ihrem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt haben, die übergreifende Verlustverrechnung durchführen lassen. Die Form der Veranlagung (Zusammen- oder Einzelveranlagung) ist dabei unerheblich. Der gemeinsame Freistellungsauftrag kann auch über 0 EUR erteilt werden, falls das Freistellungsvolumen bereits bei einem anderen Institut ausgeschöpft wurde.