Festgeld im Ausland – Steuerliche Aspekte

Die Sutor Bank ist die Partnerbank verschiedener Zinsportale. Als Service-Partner kümmern wir uns im Hintergrund um die Konten und um den Transfer an die Produktbanken im In- und Ausland. Dazu gehören auch steuerliche Aspekte: So wird auch bei ausländischen Zinserträgen die Abgeltungsteuer fällig. Darüber hinaus erheben viele ausländische Staaten auf Zinszahlungen an auswärtige Anleger eine sogenannte Quellensteuer.

Abgeltungsteuer gilt auch für ausländische Zinserträge

Haben Sie in der Bundesrepublik einen Wohnsitz, müssen Sie auch Ihr im Ausland erzieltes Einkommen hier versteuern. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit.

Zinserträge unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidarzuschlag. Für Kirchenmitglieder erhöht sich die Steuerbelastung noch um die Kirchensteuer. Steuerfrei bleiben Zinserträge in Höhe von unter 1000 Euro für Alleinstehende bzw. 2000 Euro für Verheiratete. Dieser Sparerpauschbetrag kann auf einzelne Banken aufgeteilt werden. Falls Sie bei der Sutor Bank mehr als ein Konto bzw. mehrere Anlagen haben, ist für diese ein Freistellungsauftrag ausreichend.

Quellensteuer fällt im Ausland an

Viele ausländische Staaten berechnen auf Zinszahlungen an auswärtige Anleger eine eigene Abgabe – die sogenannte Quellensteuer. Bis zu 15 Prozent ausländische Quellensteuern rechnet die Bundesrepublik Deutschland auf die im Inland fällige 25-prozentige Abgeltungsteuer an – der Anleger zahlt also in Deutschland nur noch die fehlenden zehn Prozent. Diese Quellensteuerverrechnung erfolgt automatisch durch die Sutor Bank.

Die gegebenenfalls darüber hinaus abgeführte und nicht anrechenbare Quellensteuer wird in einem Anhang in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.

Wichtige Hinweise für Kunden unserer Kooperationspartner ZINSPILOT, CHECK24 und GenoFestgeld bei der MünchenerHyp

  • Ggf. im Ausland abgeführte und nicht anrechenbare Quellensteuern sind nachrichtlich in einem Anhang für die Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen
  • Die Bereitstellung Ihrer Jahressteuerbescheinigung erfolgt online über den jeweils geschützten Login-Bereich unserer Kooperationspartner (ZINSPILOT Anlage-Cockpit bzw. CHECK24 Kundenbereich)
  • GenoFestgeld-Anleger bei der MünchnerHyp erhalten die Jahressteuerbescheinigung automatisch per Post

 

Alle Informationen zur EU-Zinssteuer finden Sie auf www.zinspilot.de/informationen/steuern/ 

Für weitere Rückfragen zu den Jahressteuerbescheinigungen steht Ihnen der jeweilige Kundenservice gerne zur Verfügung.

Für Sutor Bank Kunden mit einem ZINSPILOT Konto:

ZINSPILOT Kundenservice: 040 - 210 313 73 | service@zinspilot.de

Für GenoFestgeld Kunden bei der MünchenerHyp:

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei Ihrer Sparda- oder Volks- bzw. Raiffeisenbank.