Information zur nationalen Kennung

Seit dem 3. Januar 2018 müssen alle Wertpapierdienstleister die Transaktionen ihrer Kunden, also den Kauf und den Verkauf börsengehandelter Wertpapiere wie etwa Aktien, Schuldverschreibungen oder Investmentfonds, an die Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin melden. Das gilt europaweit mit dem Ziel, das Meldewesen zu vereinheitlichen und die Transparenz an den Finanzmärkten zu erhöhen.

Achtung: Ohne Angabe der Kennung der Handelspartner kann kein meldepflichtiges Wertpapiergeschäft durchgeführt werden.

Privatkunden benötigen eine nationale ID/Kennung

Privatkunden (natürliche Personen) werden durch eine nationale ID/Kennung identifiziert. Die Sutor Bank ist verpflichtet, bei allen Personen, die eine Anlageentscheidung treffen können, diese Kennung zu erfragen. Das betrifft Depotinhaber sowie Bevollmächtigte. Kunden sind daher angehalten, ihre nationale ID/Kennung an uns zu melden. Andernfalls kann die Sutor Bank meldepflichtige Geschäfte nicht ausführen.

Hintergrund und Meldung

Jedes Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat eine nationale Kennung definiert, mit der seine Staatsbürger gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde eindeutig identifiziert werden können. Diese kann je Land unterschiedlich sein. Wie Ihre persönliche nationale Kennung lautet, ist daher von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig. Weitere Informationen zu den Dokumenten, auf denen Ihre nationale ID/Kennung angegeben ist, finden Sie in der Tabelle im Meldeformular weiter unten auf dieser Seite.

Deutsche Staatsbürger müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen. Ihre nationale Kennung ergibt sich aus dem Geburtsdatum sowie den Vor- und Nachnamen und liegt deshalb der Bank bereits vor. Sie müssen also nichts tun.

Auch Staatsbürger aus Frankreich, Irland, Luxemburg, Österreich und Ungarn müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen, da sich ihre Kennung aus den der Bank bereits vorliegenden Daten ergibt.

Für Staatsbürger aus allen anderen Ländern des EWR sind noch weitere Angaben notwendig; welche, erfahren Sie in der Tabelle unten auf dieser Seite.

Staatsbürger eines Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums identifizieren sich mit ihrer nationalen Passnummer.

Besonderheiten bei doppelter Staatsbürgerschaft

  • Im Falle einer doppelten EWR-Staatsbürgerschaft reicht die National ID des Landes, welches sich alphabetisch (gemäß Tabelle) vor dem anderen befindet.
  • Sollten Sie eine EWR-Staatsbürgerschaft und eine Nicht-EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, melden Sie bitte die National ID der EWR-Staatsbürgerschaft.

So melden Sie Ihre nationale Kennung

Bitte nutzen Sie das Formular: 

Formular zur Meldung der nationalen Kennung

Ausgefüllte und unterschriebene Formulare können Sie per Post, Fax oder E-Mail an die Sutor Bank senden. Wichtiger Hinweis Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen ohne Meldung Ihrer nationalen Kennung kein meldepflichtiges Wertpapiergeschäft mehr ausgeführt werden kann.

Firmenkunden benötigen einen LEI (Legal Entity Identifier)

Für juristische Personen und registrierte Rechtsträger wurde als Kennung der LEI (Legal Entity Identifier) eingeführt. Das ist eine global eindeutige Kennung für eigenständige Rechtsträger im Finanzmarkt, mit der jeder Vertragspartner und jede Finanztransaktion weltweit eindeutig identifiziert werden kann. Bevollmächtigte, ob natürliche oder juristische Personen, müssen zukünftig als Handelspartner ebenfalls identifiziert werden. Kunden sind daher angehalten, einen LEI abzufragen oder zu beantragen und an uns zu melden. Andernfalls kann die Sutor Bank meldepflichtige Geschäfte nicht ausführen.

Hintergrund und Meldung LEI für juristische Personen

Der LEI-Code ist eine weltweit gültige, zwanzigstellige Kennungsnummer, die als internationaler Standard für Unternehmen des Finanzmarkts etabliert wird. Jeder LEI-Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen.

Das Rahmenwerk des LEI-Einsatzes wird vom LEIROC (Legal Entitiy Identifier Regulatory Oversight Committee) koordiniert. Für die Vergabe von LEIs sind die sogenannten Local Operating Units (LOUs) verantwortlich. Für die Vergabe eines LEI und die notwendige jährliche Erneuerung seiner Nutzung fallen Gebühren an; welche, entnehmen Sie bitte bei Ihrer gewählten LEI-Vergabestelle.

Eine Liste aller LEI-Vergabestellen finden Sie unter: www.gleif.org

Eine Abfrage der registrierten Rechtsträger finden Sie unter: www.gleif.org/de/lei/search

Bitte nutzen Sie das Formular:

Formular zur Meldung des LEI-Codes

Ausgefüllte und unterschriebene Formulare können Sie per Post, Fax oder E-Mail an die Sutor Bank senden. 

Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen ohne Meldung Ihres LEI-Codes kein meldepflichtiges Wertpapiergeschäft mehr ausgeführt werden kann.