Privatkunden (natürliche Personen) werden durch eine nationale ID/Kennung identifiziert. Die Sutor Bank ist verpflichtet, bei allen Personen, die eine Anlageentscheidung treffen können, diese Kennung zu erfragen. Das betrifft Depotinhaber sowie Bevollmächtigte. Kunden sind daher angehalten, ihre nationale ID/Kennung an uns zu melden. Andernfalls kann die Sutor Bank meldepflichtige Geschäfte nicht ausführen.
Hintergrund und Meldung
Jedes Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat eine nationale Kennung definiert, mit der seine Staatsbürger gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde eindeutig identifiziert werden können. Diese kann je Land unterschiedlich sein. Wie Ihre persönliche nationale Kennung lautet, ist daher von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig. Weitere Informationen zu den Dokumenten, auf denen Ihre nationale ID/Kennung angegeben ist, finden Sie in der Tabelle im Meldeformular weiter unten auf dieser Seite.
Deutsche Staatsbürger müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen. Ihre nationale Kennung ergibt sich aus dem Geburtsdatum sowie den Vor- und Nachnamen und liegt deshalb der Bank bereits vor. Sie müssen also nichts tun.
Auch Staatsbürger aus Frankreich, Irland, Luxemburg, Österreich und Ungarn müssen neben der Nationalität keine weiteren Angaben machen, da sich ihre Kennung aus den der Bank bereits vorliegenden Daten ergibt.
Für Staatsbürger aus allen anderen Ländern des EWR sind noch weitere Angaben notwendig; welche, erfahren Sie in der Tabelle unten auf dieser Seite.
Staatsbürger eines Landes außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums identifizieren sich mit ihrer nationalen Passnummer.
Besonderheiten bei doppelter Staatsbürgerschaft
- Im Falle einer doppelten EWR-Staatsbürgerschaft reicht die National ID des Landes, welches sich alphabetisch (gemäß Tabelle) vor dem anderen befindet.
- Sollten Sie eine EWR-Staatsbürgerschaft und eine Nicht-EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, melden Sie bitte die National ID der EWR-Staatsbürgerschaft.
So melden Sie Ihre nationale Kennung
Bitte nutzen Sie das Formular:
Formular zur Meldung der nationalen Kennung
Ausgefüllte und unterschriebene Formulare können Sie per Post, Fax oder E-Mail an die Sutor Bank senden. Wichtiger Hinweis Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus rechtlichen Gründen ohne Meldung Ihrer nationalen Kennung kein meldepflichtiges Wertpapiergeschäft mehr ausgeführt werden kann.