Sutor Bank und Nachhaltigkeit

Nachhaltig heißt für uns vorausschauen

Seit über 100 Jahren nachhaltig engagiert

Die Sutor Bank wurde 1921 gegründet, um Hamburgischen Kaufleuten auf dem Weg nach Übersee zu helfen, zu Hause ihre Werte zu bewahren und zu schützen. Mit dieser Wertschätzung bewegen wir uns noch heute als Unternehmen in einer zunehmend globalisierten Welt.

Es ist eine sichere Zukunft aus Tradition, die wir unseren Partnern, den von uns betreuten Stiftungen und unseren Kunden versprechen. Deshalb fühlen wir uns verpflichtet, mit den Aktivitäten unseres Unternehmens einen nachhaltigen Beitrag für eine bessere, gemeinsame Zukunft zu leisten.

Wir sind überzeugt, als Bank zu einer nachhaltigen und damit zukunftsfähigen Gesellschaft beitragen zu können.

Thomas Meier und Robert Freitag — GESCHÄFTSLEITER DER SUTOR BANK

Die UN-Nachhaltigkeitsziele

Die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Das Nachhaltigkeitsverständnis der Sutor Bank basiert auf den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, auch Sustainable Development Goals (SDGs) genannt. Sie wurden als „Agenda 2030“ von den 193 Mitgliedsländern der Vereinten Nationen am 25. September 2015 in New York verabschiedet und in die Nachhaltigkeitsstrategie der deutschen Bundesregierung übersetzt. Für uns bilden sie einen wichtigen Orientierungsrahmen.

Die ESG-Kriterien als Standard nachhaltiger Anlagen

In der Finanzwirtschaft haben sich als Standard nachhaltiger Anlagen die so genannten ESG-Kriterien etabliert. Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen: Das „E“ (= Environment) steht für Ökologie und Umweltschutz, das „S“ (= Social) für soziale Verantwortung und das „G“ (= Governance) für gute Unternehmensführung. Die ESG-Kriterien sind auch für die Sutor Bank Vorbild.

Grafik zur Bedeutung von ESG

Wir befürworten bei Vermögensanlagen den Einsatz von Ausschlusskriterien. Hierbei können solche Unternehmen oder gar Branchen, die bestimmten Werten nicht gerecht werden, vom Investment ausgeschlossen werden. Diese Vorgehensweise hat sich in der Finanzwirtschaft bewährt.

 

Taxonomie-Verordnung und Offenlegungsverordnung

Die Taxonomie-Verordnung beinhaltet ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Geschäftstätigkeiten, um bestimmen zu können, welche Anlagen nachhaltig sind und welche nicht. Die Offenlegungsverordnung verpflichtet die Finanzdienstleister zur Transparenz und zur Bereitstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen.

 

Die Nachhaltigkeits-Bewertungen der Sutor Portfolios

Unser Nachhaltigkeits-Siegel

Nachhaltigkeit ist uns bei der Umsetzung unserer Anlagestrategien wichtig. Als zusätzliche Qualitätssicherung lassen wir unsere Strategien von einem unabhängigen Institut regelmäßig überprüfen und gründlich durchleuchten. Das Institut für Vermögensaufbau (IVA) führt für uns die ESG-Bewertungen unserer Portfolios durch. Gleichwohl stufen wir unsere Strategien derzeit noch als Artikel 6-Produkte ein, da die Datenlage noch im Aufbau befindlich ist. Die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

IVA-Nachhaltigkeitssiegel für Anlagestrategien

Das IVA erfasst die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsbewertungen ihrer ESG-Rating-Agenturen für ein Portfolio und macht diese vergleichbar. Aus diesen Ergebnissen wird dann ein ESG-Gesamtscore ermittelt, der alle Nachhaltigkeits-Kriterien berücksichtigt. Die Nachhaltigkeits-Bewertung des geprüften Portfolios wird anschließend in Form eines ESG-Siegels dargestellt, das die verschiedenen Ratingkategorien anhand von Bäumen abbildet.

 

Die Ratingkategorien des IVA-ESG-Siegels

Überblick über die Ratingkategorien

Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, der Zukunft, unseren Anlegern, unseren Lieferanten

Wir sind davon überzeugt, als Bank einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und damit zukunftsfähigen Gesellschaft leisten zu können. Das ist eine Verantwortung, die wir gern annehmen mit dem klaren Ziel, Mitgestalter einer lebenswerten Zukunft zu sein. 

Im Rahmen unserer Vermögensberatung und -verwaltung führen wir keine spekulativen Handelsgeschäfte durch, lehnen Rendite um jeden Preis kategorisch ab, achten bei der Geldanlage darauf, dass nur so viel Risiko wie unbedingt nötig eingegangen wird, und setzen möglichst auf Anlagen, die die Prinzipien der Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Für Dienstleister gilt unser Lieferantenkodex, in dem wir unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze für die Zusammenarbeit festschreiben: Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen, Minimierung von Umweltbelastung sowie die Einhaltung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards.

Wo möglich, verknüpfen wir Nachhaltigkeit über die Vermögensanlage hinaus auch mit den Bereichen Technologie, Digitalisierung, Innovation und neuen Märkten. Digitalisierung als technologischer Prozess etwa hilft uns dabei, im Geschäftsbetrieb ressourcenschonend zu arbeiten. Auf der anderen Seite werden digitale Technologien dazu führen, unsere Nachhaltigkeitsprinzipien noch effizienter umsetzen zu können.

Die Sutor Bank versteht sich nicht als Geldinstitut, das sich ausschließlich auf nachhaltige Unternehmen und Branchen fokussiert und dadurch zu 100 Prozent nachhaltig ist. Wir sind den Anlagezielen unserer Kunden verpflichtet und berücksichtigen aus diesem Grund stets das Zusammenspiel der vier grundlegenden Anlagekriterien: Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und eben Nachhaltigkeit. Diese vier Komponenten können miteinander konkurrieren und beeinflussen sich wechselseitig. Persönliche Präferenzen und eine individuelle Gewichtung der Komponenten schlagen sich in der für den Anleger passenden Anlagestrategie nieder.

Unsere Nachhaltigkeitsprinzipien

  • Wir orientieren uns an international anerkannten Nachhaltigkeitszielen, ESG-Kriterien, Richtlinien und Standards.
  • Wir stellen sicher, dass unsere Nachhaltigkeitsprinzipien fest auf einer soliden Unternehmensführung basieren.
  • Wir fördern eine transparente Kommunikation und einen offenen Dialog mit unseren Kunden, Dienstleistern und Mitarbeitern.
  • Wir achten darauf, wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung nach Möglichkeit in Einklang zu bringen.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltige Vermögensanlagen sind wie auch alle anderen Investitionen am Kapitalmarkt nicht frei von Risiken. Die so genannten Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. So könnten beispielsweise in Folge des Klimawandels vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen (physisches Risiko).

Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Unsere Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Angaben nach Art. 3 Abs. 1 Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen in der Vermögensverwaltung

Wir möchten als Bank einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften leisten mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotenzial aufweisen. 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investmententscheidungsprozessen erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Finanzinstrumente. Der für die Produktauswahl und die Anlagestrategien zuständige Anlageausschuss entscheidet im Rahmen des Produktauswahlprozesses, welche Finanzinstrumente unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in die Portfolios aufgenommen werden. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir hier eine geeignete Möglichkeit, diese Anforderung umzusetzen. Dabei verwenden wir die 10 Prinzipien aus dem UN Global Compact in Verbindung mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem, unternehmerischen Handeln. Hierbei wird ein Schwellenwert von 10 Prozent zugrunde gelegt. Die Themen Schutz der Menschenrechte, Abschaffung von Kinderarbeit, Beseitigung von Zwangsarbeit sowie Förderung des Umweltbewusstseins werden so immer in die Investitionsentscheidungen mit einfließen. Unser Datenlieferant für alle Nachhaltigkeitsbelange ist ISS ESG.

Als Expertengruppe zur Beachtung von Nachhaltigkeitsbelangen haben wir ein ESG-Komitee eingesetzt. Es ist ein fachbereichsübergreifendes Gremium, in welchem Mitglieder aus verschiedenen Bereichen vertreten sind. Das ESG-Komitee verfolgt die regulatorischen Anforderungen, tauscht Informationen aus, vergleicht die Marktusancen, diskutiert Umsetzungs- und Änderungsbedarfe und berät die Geschäftsleitung. Das Komitee tagt regelmäßig. Die Ergebnisse werden protokolliert. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Mitglieder des ESG-Komitees mindestens einmal jährlich geschult.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens 

Angaben nach Art. 4 Abs. 1 lit. a) Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Unsere Erklärung nach Art. 4 Abs. 1 lit. a) Offenlegungsverordnung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF-Dokument „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“.

Unsere Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

Angaben nach Art. 5 Abs. 1 Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik 

Uns ist das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig. Daher haben wir uns das strategische Ziel gesetzt, ökologische und soziale Aspekte in die langfristige Entwicklung der Sutor Bank zu integrieren. So achten wir darauf, dass die Vergütung unserer Führungskräfte und Mitarbeiter im Einklang mit diesem Ziel steht. Durch die Vergütung schaffen wir keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen. Darüber hinaus unterstützen wir die Unternehmensziele, indem wir Nachhaltigkeitsaspekte in den Zielvereinbarungen für die variable Vergütung relevanter Führungskräfte und Mitarbeiter berücksichtigen.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.


Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Angaben nach Art. 6 Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)

Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Rendite

Die Berücksichtigung einer Vielzahl an verschiedenen Nachhaltigkeitsrisiken sollte das Nachhaltigkeitsrisiko hinsichtlich einzelner Vermögensgegenstände und unserer Portfolios insgesamt reduzieren und kann sich dadurch gegebenenfalls neutral bis positiv auf die zu erwartende Rendite auswirken. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich im Einzelfall dennoch Nachhaltigkeitsrisiken negativ auswirken. Zurzeit vertreiben wir ausschließlich Art. 6-Produkte.

Aktualisiert am 13.09.2024