Nachhaltige Vermögensanlagen sind wie auch alle anderen Investitionen am Kapitalmarkt nicht frei von Risiken. Die so genannten Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. So könnten beispielsweise in Folge des Klimawandels vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen (physisches Risiko).
Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Unsere Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Angaben nach Art. 3 Abs. 1 Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen in der Vermögensverwaltung
Wir möchten als Bank einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften leisten mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotenzial aufweisen.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investmententscheidungsprozessen erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Finanzinstrumente. Der für die Produktauswahl und die Anlagestrategien zuständige Anlageausschuss entscheidet im Rahmen des Produktauswahlprozesses, welche Finanzinstrumente unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften in die Portfolios aufgenommen werden. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir hier eine geeignete Möglichkeit, diese Anforderung umzusetzen. Dabei verwenden wir die 10 Prinzipien aus dem UN Global Compact in Verbindung mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem, unternehmerischen Handeln. Hierbei wird ein Schwellenwert von 10 Prozent zugrunde gelegt. Die Themen Schutz der Menschenrechte, Abschaffung von Kinderarbeit, Beseitigung von Zwangsarbeit sowie Förderung des Umweltbewusstseins werden so immer in die Investitionsentscheidungen mit einfließen. Unser Datenlieferant für alle Nachhaltigkeitsbelange ist ISS ESG.
Als Expertengruppe zur Beachtung von Nachhaltigkeitsbelangen haben wir ein ESG-Komitee eingesetzt. Es ist ein fachbereichsübergreifendes Gremium, in welchem Mitglieder aus verschiedenen Bereichen vertreten sind. Das ESG-Komitee verfolgt die regulatorischen Anforderungen, tauscht Informationen aus, vergleicht die Marktusancen, diskutiert Umsetzungs- und Änderungsbedarfe und berät die Geschäftsleitung. Das Komitee tagt regelmäßig. Die Ergebnisse werden protokolliert. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Mitglieder des ESG-Komitees mindestens einmal jährlich geschult.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Angaben nach Art. 4 Abs. 1 lit. a) Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Unsere Erklärung nach Art. 4 Abs. 1 lit. a) Offenlegungsverordnung entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF-Dokument „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“.
Unsere Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Angaben nach Art. 5 Abs. 1 Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik
Uns ist das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig. Daher haben wir uns das strategische Ziel gesetzt, ökologische und soziale Aspekte in die langfristige Entwicklung der Sutor Bank zu integrieren. So achten wir darauf, dass die Vergütung unserer Führungskräfte und Mitarbeiter im Einklang mit diesem Ziel steht. Durch die Vergütung schaffen wir keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen. Darüber hinaus unterstützen wir die Unternehmensziele, indem wir Nachhaltigkeitsaspekte in den Zielvereinbarungen für die variable Vergütung relevanter Führungskräfte und Mitarbeiter berücksichtigen.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Angaben nach Art. 6 Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088)
Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Rendite
Die Berücksichtigung einer Vielzahl an verschiedenen Nachhaltigkeitsrisiken sollte das Nachhaltigkeitsrisiko hinsichtlich einzelner Vermögensgegenstände und unserer Portfolios insgesamt reduzieren und kann sich dadurch gegebenenfalls neutral bis positiv auf die zu erwartende Rendite auswirken. Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich im Einzelfall dennoch Nachhaltigkeitsrisiken negativ auswirken. Zurzeit vertreiben wir ausschließlich Art. 6-Produkte.