Das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist vielen Menschen in Deutschland entweder noch unbekannt oder vermeintlich zu umständlich. Dabei können mit VL-Beträgen im besten Falle sogar „zum Nulltarif“ über die Jahre mehrere tausend Euro angespart werden. Denn viele Arbeitgeber zahlen als eine Art „Incentive“ bis zu 40 Euro pro Monat in den VL-Vertrag jedes Mitarbeiters. Seit 1. Januar nun kommen doppelt so viele Menschen in Deutschland in den Genuss der staatlichen Förderung, die auf den VL-Sparbetrag hinzuaddiert werden kann. Nach Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen wären künftig 35,2 Millionen Deutsche berechtigt, eine staatliche Förderzulage zu erhalten. Bislang waren es nur rund 17 Millionen. Hintergrund ist, dass die Einkommensgrenzen für die Zulage deutlich nach oben angepasst wurden: Wer vermögenswirksame Leistungen in Aktienfonds oder einen Bausparvertrag anlegt, bekommt künftig bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro als Alleinstehender oder bis 80.000 Euro bei Verheirateten oder Lebenspartnern die staatliche Zulage. Die Gesamtzulage pro Jahr liegt bei 123 Euro – 80 Euro bei Nutzung eines VL-Aktienfonds sowie 43 Euro bei einem Bausparvertrag oder bei Tilgung eines Immobiliendarlehens.
„Faktisch dürfte fast in jedem Haushalt in Deutschland ab diesem Jahr eine Person VL-zulagenberechtigt sein. Damit wird das Sparen noch einmal deutlich breitenwirksamer als bislang“, sagt Detlev Dehmelt, Leiter Vertriebsservice bei der Hamburger Sutor Bank. Anleger sollten sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen und das Thema VL aktiv bei ihrem Arbeitgeber ansprechen.
Insgesamt könnten den 35,2 Millionen Zulagenberechtigten somit 4,3 Milliarden Euro (123 Euro pro Person) pro Jahr vom Staat ausgeschüttet werden.
Knapp 4.000 Euro pro 7-Jahres-Intervall „zum Nulltarif“ möglich
Für einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits können 9 Prozent Förderzulage auf einen Maximalbetrag von 470 Euro eingestrichen werden – das sind 43 Euro pro Jahr. Bei Aktienfonds sind es sogar 20 Prozent Zulage auf einen Maximalbetrag von 400 Euro – das sind 80 Euro pro Jahr. Die Sparzulage muss mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Ein VL-Vertrag läuft insgesamt sieben Jahre, davon werden sechs Jahre eingezahlt, das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst nach Ablauf der sieben Jahre kann über das Geld verfügt werden.
Die Förderzulage ist faktisch ein Bonus ohne eigenen finanziellen Einsatz der Arbeitnehmer. Arbeitgeber können zudem freiwillig bis zu 40 Euro pro Mitarbeiter monatlich als VL zahlen. Bei einem VL-Aktienfonds beliefe sich die gesamte Sparsumme für den Arbeitnehmer auf 560 Euro pro Jahr, zusammengesetzt aus 480 Euro durch den Arbeitgeber zuzüglich 80 Euro staatliche Förderung. „Hinzu kommt die Rendite bei einem Aktienfonds, so dass der Betrag über die Zeit zu einer ordentlichen Summe anwachsen kann“, sagt VL-Experte Dehmelt.
Wie hoch die Rendite sein kann, belegen Zahlen des Fondsverbands BVI. Im langjährigen Durchschnitt – als rollierende 7-Jahres-Intervalle ab 1962 bis Ende 2022 – erzielten VL-Aktienfonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien eine Rendite von 7,29 Prozent pro Jahr – ohne Sparzulage. Mit Sparzulage lag die Rendite pro Jahr sogar bei 10,26 Prozent. Pro 7-Jahres-Intervall würde so aus eingezahlten 2.880 Euro ein Betrag von 3.857 Euro.
Für Zulagenberechtigte lohnt sich aus Sicht von Detlev Dehmelt das VL-Sparen in jedem Falle: „Selbst wenn ein Arbeitgeber kein Geld zu einem VL-Vertrag dazugeben sollte, bleibt immer noch die staatliche Förderung als Extra-Bonus. Wer 400 Euro aus eigenen Mitteln für einen VL-Aktienfonds einsetzt und dafür 80 Euro beziehungsweise 20 Prozent ‚on top‘ erhält, hat sich allein dadurch einen guten Renditehebel für den langfristigen Vermögensaufbau gesichert“, fasst Dehmelt zusammen.