Ernst und Elfriede Griebels Förderungs- und Unterstützungsstiftung
Stifterin: Elfriede Griebel
Gründung: 1979
Zweck: Förderung der Augenheilkunde, insbesondere zur Anschaffung von Geräten zur Untersuchung und zur Behandlung von Augenkrankheiten
Die Errichtung der Griebel-Stiftung ist per Testament der im Jahre 1970 verstorbenen Frau Elfriede Griebel verfügt worden. Im Januar 1979 wurde die Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts genehmigt. Testamentsvollstrecker war der Bankier Werner Sutor.
Der Stiftungszweck verfolgt die Förderung der Augenheilkunde, insbesondere zur Anschaffung von Geräten zur Untersuchung und zur Behandlung von Augenkrankheiten. Des Weiteren werden Blinde und Augenkranke in ihrer Bildung gefördert, um so zu deren beruflicher und gesellschaftlicher Integration beizutragen, sowie Personen, die sich in Ausbildung oder Studium zu einem Beruf der Blindenhilfe und -fürsorge befinden.
Der Stiftungszweck wird in vielfacher Weise umgesetzt: durch kontinuierliche Förderung der Ausbildung von Blindenlehrern, durch Förderung von Forschungsvorhaben, durch Geräteanschaffungen an Augenkliniken sowie durch Unterstützung kooperierender Stiftungen.
Zudem verwaltet die Griebel-Stiftung die Stiftung von Frau Ursula Niemann, aus deren getrennt verwalteten Erträgen die Ausbildung von Pharmakologen und Apothekern gefördert wird. Dies ist eine gut genutzte Möglichkeit von Frau Niemann, mit ihrem Vermögen Gutes zu tun und zudem den Namen ihres Ehemannes Johann Heinrich Niemann in Ehren zu halten, ohne den Verwaltungsaufwand für eine eigene Stiftung betreiben zu müssen.